Stefan Roth berät und vertritt in- und ausländische Unternehmen und deren Stakeholder in sämtlichen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, einschließlich Unternehmenstransaktionen. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie die Bewältigung erbrechtlicher Herausforderungen.
Veröffentlichungen, u.a.: