Bank- und Kapitalanlagerecht

Wir beraten und vertreten Banken und Sparkassen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Dabei konzentrieren wir uns auf klassische bankrechtliche Themen. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen aufgrund Fehlern bei der Beratung und Handel/Vermittlung von Finanzinstrumenten.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden insbesondere:

Beratung und Gestaltung von Kreditverträgen

Bestellung und Verwertung von Sicherheiten

Anlageberatungshaftung

Einziehung von Forderungen

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