Immobilienrecht

Immobilien werden als Objekt der Kapitalanlage oder für eigene Wohnzwecke erworben. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten in allen Fragen rund um das Thema „Immobilie“.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden insbesondere:

Vertragsberatung bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien, Erbbaurechten, Nießbrauch und anderen Nutzungsformen

Strukturierung von Immobiliengesellschaften, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Architekten- und Ingenieurverträge, Projektsteuerungsverträge

Bauträgerverträge, Bau- und Generalunternehmerverträge

Gewerbliches Mietrecht, Wohnungsmietrecht, Beratung bei Vertragsgestaltungen

steuerliche Fragestellungen rund um die Immobilie

gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in immobilienrechtlichen Fragestellungen, insbesondere auch im Mietrecht

Ihre Ansprechpartner

Dr. Ulrich Nickl
Fachanwalt für Steuerrecht