Private building and architectural law

Die klassischen Kernbereiche des privaten Bau- und Architektenrechts werden von uns betreut. Mängel am Bauwerk, Werklohnforderungen von Handwerkern und Bauleistern, Höhe und Berechnung des Architektenhonorars, Wirksamkeit und Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Bauverträgen sind nur einige Beispiele für Rechtsfragen, mit denen sich Bauunternehmer, Bauherren, Architekten und Ingenieure im Rahmen von Bauprojekten häufig konfrontiert sehen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden insbesondere:

Gestaltung und Überprüfung von Bauwerkverträgen und Bauträgerverträgen nach BGB und VOB/B

Gewährleistung bei Baumängeln

Regressansprüche gegen weitere Baubeteiligte

Fristüberschreitungen

Abschlags- und Schlussrechnungen 

Zahlungsverzug

Vertretung im Bauprozess und selbstständigen Beweisverfahren

Architektenverträge

Architektenhaftung

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