Erbrecht & Erbschaftsteuerrecht

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmer in sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen.

Die enge Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern gewährleistet hierbei, dass die Facetten des Erbrechts, des Familienrechts und der steuerlichen Auswirkungen im Erbschaftsteuerrecht und Ertragssteuerrecht ausgewogen Berücksichtigung finden. 

Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden insbesondere:

Entwicklung von Nachfolgekonzepten und Notfallplänen für Unternehmer und Privatpersonen

Testamentsgestaltung

Gestaltung vorweggenommener Erbfolge

Abwicklung von Erbfällen, Testamentsvollstreckung und Erbauseinandersetzung

Gerichtliche und außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Erben und mit Pflichtteilsberechtigten

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